Datenschutz Beratung
Umsetzung rechtlicher Vorgaben und Einhaltung von Standards…
Unternehmen können sich nur dann auf die aktuellen und zukünftigen Datenschutzvorgaben einstellen, wenn sie diese auch kennen. Wir können Sie zuverlässig informieren und gleichzeitig beurteilen, ob Ihrerseits Handlungsbedarf besteht.
Im Idealfall ist im ersten Schritt ein Datenschutz-Audit durchgeführt worden, auf das bei der Beratung dann aufgesetzt werden kann. Im Rahmen der individuellen Beratung können wir aufzeigen, welche Maßnahmen noch erforderlich sind, um das Risiko behördlicher Beanstandungen und Sanktionen zu reduzieren oder vollständig zu eliminieren.
Aktuell wichtige Gesetze und Standards
- DSGVO
- BDSG-Neu
- IT-Sicherheitsgesetz
- Vds-Reihe
- ISA+
- Whistleblowing-Richtlinie
Wichtige Beratungsfelder in integrativen Managementsystemen
Alle Gesetze und Standards haben u.a. eines gemeinsam: Die Nachweispflicht. Diese Nachweispflicht führt unwiderruflich zu einem Management-System, das aufgebaut und auf Stand gehalten werden muß.
Wir unterstützen Sie in unserer Datenschutz Beratung:
- bei der Identifizierung der anzuwendenden Gesetze, und
- der umzusetzenden Stands
Datenschutz-Managementsystem
- DSGVO
- BDSG-Neu
- IT-Sicherheit
- ISO27001
- BSI-Grundschutz
- vds
- ISA+
- Compliance-Managemetnsystem
- Whistleblowing-RL
- Terrorscreening
- QM
- ISO 9001
- High-Level-Structure-Ansatz als Basis
DATENSCHUTZ IST CHEFSACHE
Verantwortlich für den Datenschutz konformen Umgang mit Daten ist im Außenverhältnis regelmäßig der Geschäftsführer/Vorstand des Unternehmens. Hieran ändert auch die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten nichts, dessen Aufgabe darin besteht, die Entscheider im Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu beraten. Das Datenschutzniveau im Unternehmen entspricht regelmäßig dem Interesse der Geschäftsleitung an einem rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten.